Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für den Bereich baulicher Brandschutz bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Dabei begleiten und prüfen wir die baulichen Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes sowie des baulichen Brandschutzes gemäß BauO NRW und SV-VO, und sind zugleich die Schnittstelle zu den zuständigen Behörden.
Wir übernehmen das gesamte Thema Brandschutz in Ihrem Unternehmen. Als Grundlage dient uns dazu die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“. Auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen, entwickeln wir mit Ihnen zusammen gerne ein individuelles Angebot.
- Keine Ausbildung von eigenen Mitarbeitern, dadurch vollen Fokus auf Ihren Job
- Übernahme aller, die den Brandschutz betreffenden, Aufgaben durch uns
- Einen festen Ansprechpartner und zuständigen Brandschutzbeauftragten durch uns
- Immer auf dem aktuellen Stand, auf Grundlage geltender Gesetze und Vorschriften
- Regelmäßige Brandschutzunterweisung und Brandschutzhelferausbildung Ihrer Mitarbeiter
- Regelmäßige Begehungen Ihres Unternehmens
- Erstellung, Aktualisierung und Fortschreibung brandschutzdienlicher Unterlagen wie zum Beispiel Feuerwehrplan und Rettungswegplan
- Organisation der Prüfung und Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes gemäß Baugenehmigung
- Beratung bei der Gestaltung von feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen (auch bei Beteiligungen von Fremdfirmen) und der Mitwirkung bei Betriebsanweisungen
- Mitwirkung bei der Planung, Realisierung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
- Überwachung der betriebsspezifischen wiederkehrenden Prüfungen
- Zusammenarbeit mit Brandschutzbehörden, der Feuerwehr und der Feuerversicherung und Mitwirkung bei der Umsetzung der behördlichen Anordnungen und Versicherungsauflagen